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Partner-Konditionen
Das beauty boni Konzept mit seinen hohen Partner-Rabatten ermöglicht es, werthaltige Geschenke und Zugaben zu machen, ohne dass die Empfänger im Einzelnen genannt werden müssen.
Der Gesetzgeber hat mit der Festsetzung der Obergrenze von (immerhin) Euro
10.00, (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.4.2008 – IV B 2 – S
2297-b/07/0001, Randziffer 19) für Geschenke, die als Streuartikel oder
Werbeartikel in Umlauf gebracht werden, ideale Voraussetzungen dafür geschaffen.
Durch den Einsatz von beauty boni Produkten, ergeben sich hier für den kreativen Handel sehr interessante Möglichkeiten.
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